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Der „Verein zur Erhaltung bedrohter Tierarten und ihrer Lebensräume e.V.“ (VEbTiL) in Tübingen ist ein kleiner, gemeinnütziger Naturschutz-Verein, welcher sich im Landkreis Tübingen (Baden-Württemberg) für die Wiederherstellung, den Erhalt und die Förderung wertvoller Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten einsetzt (www.vebtil.de).

 

Wiederherstellung einer Streuobstwiese

 

Viele der vom VEbTiL bewirtschafteten und gepflegten Flächen sind Obstbaumwiesen. Wo es sinnvoll ist, pflanzt der Verein hochstämmige Bäume alter, regionaltypischer Sorten nach und verwertet das Obst als sortenreine Säfte und Edelbrände.

Streuobstwiesen sind wertvolle Biotope und Lebensräume geschützter Arten. In Baden-Württemberg ist die Anzahl von Streuobstbäumen in den letzten 50 Jahren um etwa 60 % zurückgegangen. Mit dem Rückgang verschwinden alte, regionaltypische Obstsorten, welche häufig nur noch in Form weniger oder einzelner überalterter Baumrelikte anzutreffen und daher in ihrem Fortbestand akut bedroht sind.

Im Jahr 2015/16 hat die Stöckmann-Stiftung den Erwerb einer 3720 qm großen Wiese bei Reusten ermöglicht. Die bislang intensiv genutzte Wiese in der Nähe des Naturschutzgebiets „Kochhartgraben und Ammertalhänge“ stand zum Verkauf; viele Obstbäume im umgebenden Gebiet waren in den letzten Jahrzehnten verschwunden bzw. die Wiesen in Äcker umgewandelt worden.

Pietsch 2016Streuobstwiese bei Erwerb 2016  (Foto © M. Engelhardt)

Die neu erworbene Wiese wird seit dem Erwerb wieder extensiv bewirtschaftet (als „Heuwiese“ mit ein- bis zweischüriger Mahd und/oder Beweidung, je nach Witterung – ohne Düngung). Zudem wurden 5 hochstämmige Birnbäume mit alten Sorten gepflanzt. Allerdings wird es noch mindestens 15 bis 20 Jahre dauern bis die Bäume nennenswerte Erträge liefern.

Pietsch 2018… und zwei Jahre später  (Foto © N. Pietsch)

Durch den von der Stöckmann-Stiftung geförderten Grunderwerb kann die Anlage der Streuobstwiese und die künftige extensive Nutzung überhaupt erst dauerhaft gesichert werden, denn nur das Eigentum an der Fläche sichert die konsequente Nutzung im Sinne des Natur- und Artenschutzes ohne Wenn und Aber.

 

 

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