PROJEKTBESCHREIBUNG (Archiv: 2020) ➥
Abschlussbericht
Förderung zum Erwerb
von Grünland und Ackerflächen
zur Wiederherstellung des
Lebensraumes der Grosstrappe
im Fiener Bruch
(Sachsen-Anhalt)
In der norddeutschen Tiefebene gehörte die Großtrappe ursprünglich zu einem weit verbreiteten Vogel der Agrarlandschaft. Innerhalb von nur 100 Jahren ist sie heute zu einem der seltensten einheimischen Vogelarten geworden.
Ursache dafür ist der kontinuierliche Verlust von Lebensraum. Die Landwirtschaft wurde zunehmend intensiviert: Synthetischer ersetzte natürlichen Dünger und die Dreifelderwirtschaft wurde Anfang des 20. Jhd. aufgegeben, hinzu kam die Technisierung der Tätigkeiten. Auch die nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen veränderten sich. Vom Lebensraum der Großtrappe im 19. Jhd. sind weniger als 0,1 Prozent in drei Gebieten in Sachsen-Anhalt und Brandenburg übriggeblieben.
Der Jahreslebensraum der Großtrappe im sachsen-anhaltischen Fiener Bruch umfasst etwa 11.000 Hektar. Er besteht nicht nur aus Grünland, sondern auch aus den nördlich und südlich angrenzenden Ackerstandorten.
Sie werden regelmäßig als Brut- und Nahrungshabitate genutzt. Rund 3.600 Hektar sind als SPA und 143 Hektar als NSG ausgewiesen. Die neue NATURA-2000-Landesverordnung bringt keine signifikanten Verbesserungen für das Habitat, die Dünge-Einschränkungen wurden durch einzelbetriebliche Vereinbarungen ausgehebelt. Nur auf der NSG-Fläche – also auf 143 ha und damit 1,3 Prozent des Jahreslebensraums - wird durch eine angepasste Bewirtschaftung auf die Großtrappe Rücksicht genommen. Dennoch entwickelt sich der Bestand im Fiener Bruch positiv. Um die Jahrtausendwende war die Population nahezu ausgestorben. Seit 2019 leben hier wieder mehr als 100 Trappen. Bestandsstützende Maßnahmen wie Auswilderungen und raubwildsichere Schutzzäune haben dafür gesorgt. Ein trappenfreundlicher Lebensraum braucht extensiv und intensiv genutzte Bereiche, Brachflächen, verschiedene Ackerkulturen und Insekten- und Arthropodenabundanz für eine erfolgreiche Kükenaufzucht. Dauerhaft ist dies nur auf Naturschutzflächen gesichert. Schutzgebiete und landwirtschaftliche Förderprogramme (AUKM, FNL, MSL u.ä.) garantieren keine trappengerechte Bewirtschaftung. Auch kleine Flächen können einen Beitrag zur Diversität leisten, indem sie unter naturschutzfachlichen Auflagen bewirtschaftet werden. Erfahrungen damit sammelt der Förderverein Großtrappenschutz e.V. seit 30 Jahren im Brandenburger Gebiet Havelländisches Luch. Hier führten die Maßnahmen dazu, dass sich die Population mittlerweile selbst erhält - ein Ziel, das auch im Fiener Bruch erreicht werden soll. Eine artenreiche Agrarlandschaft kommt dabei nicht nur der Großtrappe, sondern der gesamten Agrarbiozönose zugute.